Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Rent & Roll GmbH


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Mietverträge zwischen der Rent & Roll GmbH (nachfolgend „Vermieterin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“), betreffend die Vermietung von Fahrzeugen.


2. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt durch Unterzeichnung des Mietformulars oder durch schriftliche Bestätigung (E-Mail, SMS) zustande. Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Mieter diese AGB.


3. Fahrzeugübernahme und Rückgabe

Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben. Der Treibstofftank muss bei Rückgabe denselben Füllstand wie bei Übergabe aufweisen.


4. Mietdauer und Verlängerung

Die Mietdauer ist im Vertrag festgelegt. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.


5. Mietzins und Kaution

Der Mietzins ist im Vertrag festgelegt und vor Mietbeginn zu bezahlen. Eine Kaution kann verlangt werden. Diese wird nach ordnungsgemässer Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet.


6. Versicherung und Selbstbehalt

Das Fahrzeug ist haftpflicht- und kaskoversichert. Der Mieter trägt im Schadenfall den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt. Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, gehen zu Lasten des Mieters.


7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Nutzung des Fahrzeugs. Fahrten ins Ausland sind nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt. Der Mieter haftet für Verkehrsverstösse, Gebühren und Schäden während der Mietdauer.

Sämtliche Bussen, die aufgrund von Fehlerverhalten oder Verstössen gegen die geltenden Vorschriften (z.B. Parkverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, unsachgemässe Entsorgung von Abfällen, etc.) im Zusammenhang mit dem Mietobjekt oder dessen Umgebung anfallen, grundsätzlich von den Verursachern zu tragen sind. Auf solche weiterverrechneten Bussen wird ein administrativer Aufschlag von 20% erhoben. Dieser Aufschlag deckt den zusätzlichen internen Aufwand für Bearbeitung, Abklärung und Abwicklung der entsprechenden Fälle.


8. Haftung

Die Vermieterin haftet nicht für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn. Bei Fahrzeugausfall wird nach Möglichkeit ein Ersatzfahrzeug gestellt. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.


9. Verbotene Nutzungen

Das Fahrzeug darf nicht für Rennen, Lernfahrten, Abschleppdienste oder unter Einfluss von Alkohol/Drogen genutzt werden. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.


10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Rent & Roll GmbH in Zuchwil.


11. Datenschutz

Die Vermieterin verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, ausser zur Vertragserfüllung.